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Entschädigungsgrenzen für Wertsachen

In Ihrer Hausrat gelten Wertsachen als mitversichert, allerdings gibt es Grenzen, die regelmäßig überprüft werden sollten.

Dafür müssen Sie wissen, welche Sachen als Wertsache eingestuft werden. Hierzu gehören Bargeld, Geldkarten, Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstiger Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Taschen- und Armbanduhren, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände sowie Antiquitäten. Möbel gelten unabhängig von ihrem Alter nicht als Antiquität. Alle Wertsachen gelten insgesamt bis zu einer klar definierten Grenze als versichert. Innerhalb dieser Grenze gelten weitere Untergrenzen für Dinge wie beispielsweise Bargeld und Schmuck. Eine Erhöhung von Entschädigungsgrenzen ist möglich, allerdings fordert der Versicherer
bei sehr hohen Summen zusätzliche mechanische Sicherungen oder ein anerkanntes
Wertbehältnis.


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