Nach Ablauf des 1. Versicherungsjahres können Sie Ihren Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen beitragsfrei stellen. Die Versicherungsleistung Ihrer Direktversicherung (DV) reduziert sich entsprechend. Der erreichte Wert Ihres Vertrages bleibt erhalten und verzinst sich im fordeigenen Gewinnverband bis zum Ablauf weiter.
Sie können Ihren Vertrag jederzeit auf die steuerliche Höchstgrenze von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze erhöhen. Falls für Sie eine pauschalversteuerte Direktversicherung besteht, wird dieser Beitrag auf die 8 % der Beitragsbemessungsgrenze angerechnet.
Eine Reduzierung der Beiträge kann nach Ablauf des 1. Versicherungsjahres, wie bei der Beitragsfreistellung, jederzeit und ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Versicherungsleistungen verändern sich entsprechend.
Im Regelfall wird Ihr neuer Arbeitgeber die DV für Sie weiterführen. Der Wert der Versicherung wird dann auf die Gesellschaft übertragen, mit der Ihr neuer Arbeitgeber zusammen arbeitet. In diesem Fall würden die speziellen Vorteile der Ford-Direktversicherung entfallen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die DV bei uns beitragsfrei weiterzuführen. Die Leistungen reduzieren sich dann nur entsprechend.
Sofern sich dieses Unternehmen dem Gruppenvertrag der Ford-Werke angeschlossen hat und ein Dienstleistungsvertrag mit der FVV besteht, können Sie die Altersversorgung zu unveränderten Konditionen bei uns weiterführen.
Grundsätzlich können Sie frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres die vereinbarte Rente abrufen. Alternativ können Sie aber auch eine einmalige Kapitalzahlung erhalten. Sowohl die Rente als auch die Kapitalabfindung unterliegen als sonstige Einkünfte der nachgelagerten Versteuerung.
Es erfolgt eine Rentenzahlung an Hinterbliebene, die dem Wert der bis zum Tode aller eingezahlten Beiträge inkl. Gewinnbeteiligung entspricht. Als Hinterbliebene gelten in nachstehender Reihenfolge der Ehepartner, mit dem der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war, der Lebensgefährte oder Lebenspartner des Versicherten, sofern namentlich benannt und gemeinsame Haushaltsführung besteht, bzw. seine gesetzlichen, kindergeldberechtigten Kinder.
Nein, eine Abtretung, Beleihung oder Verpfändung ist aufgrund der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen.
Die Beiträge werden direkt vom Bruttoentgelt gezahlt. Netto fehlt Ihnen jedoch weit weniger als das, was in Ihre Altersvorsorge fließt. Dies liegt an den gesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Versteuerung der Leistungen erfolgt erst ab Rentenbeginn mit dem in der Regel dann günstigeren Steuersatz. Auch Sozialversicherungsbeiträge werden erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Bei der fondsgebundenen Direktversicherung FDVFonds handelt es sich um ein dynamisches „Drei-Töpfe-Konzept“, bei dem Ihr Vertragsguthaben vor Rentenbeginn nach einem versicherungsmathematischen Umschichtungsverfahren in drei Anlagetöpfen angelegt und je nach Bedarf intelligent umgeschichtet wird:
- Klassisches Deckungskapital mit einer garantierten Verzinsung von 0,9% jährlich
- Wertsicherungsfonds (garantiert immer 80 % des Anteilswertes des Vormonats)
- Freie Fonds im speziell für Ford konzipierten Nachhaltigkeitsportfolio
Es erfolgt eine monatliche Aufteilung der Beiträge auf das Deckungskapital und den Wertsicherungsfonds um das garantierte Kapital sicher zu stellen.