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Werk Köln-Niehl
0221 90-12200
Werk Saarlouis
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Wir sind für Sie da
Mo–Fr 8–16 Uhr

Versicherungsschutz für den Bauherren

Bitte sprechen Sie uns vor Baubeginn an.

Haftpflicht: Sie haftet für Schadenersatzansprüche Dritter, die durch Ihre Baustelle entstehen. Selbst, wenn Sie einen Bauträger beauftragt haben, brauchen Sie diesen Vertrag, da Sie trotzdem direkt in Anspruch genommen werden können! Ihre Privathaftpflicht deckt dieses Risiko in der Regel nicht.

Feuer-Rohbau: Über diesen Vertrag wird während der Bauzeit beitragsfreier Schutz gegen die Gefahr Feuer gewährt. Nach bezugsfertiger Herstellung wird der Vertrag mit weiteren Gefahren aktiviert.

Bauleistungsversicherung: Abgesichert sind beispielsweise mutwillige Zerstörung, Unwetter oder – sofern eingeschlossen – der Diebstahl fest verbundener Bestandteile.

Unfallschutz für Bauhelfer: Nicht selten helfen Freunde auf der Baustelle. Neben der Pflicht, diese Helfer bei der BG Bau zu melden, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Schutz vor Insolvenz: Fordern Sie einen Nachweis vom Bauunternehmer über das Bestehen einer Baufertigstellungsversicherung für Ihr Bauvorhaben. Sollte er eine Insolvenz erleiden, leistet dieser Vertrag unter anderem bei Mängeln am Bau oder für die Kosten eines Ersatzunternehmens.


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