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Live aus der Schadenspraxis

„Die Silikonfuge unserer Dusche war undicht und die Wand ist komplett durchnässt. Zahlt die Gebäudeversicherung die Trocknung?“

Aufgrund eines BGH-Urteiles könnte eine Regulierung dieses Schadens komplett abgelehnt werden, da in diesem Fall kein Leitungswasser, sondern Brauchwasser schadenursächlich war. Glücklicherweise sind viele Gesellschaften dazu übergegangen, den Schaden wieder zu bezahlen. Es kommt allerdings vor, dass Entschädigungsgrenzen als vereinbart gelten. Diese können dann zu gering bemessen sein. Wir empfehlen Silikon- bzw. Wartungsfugen alle zwei Jahre zu überprüfen, um sehr umfangreiche Nässeschäden zu vermeiden.

„Meine Sportausrüstung ist bei einem Einbruch aus dem Clubheim entwendet worden. Zahlt die Hausrat?“

Im ersten Schritt wird überprüft, ob sich die Ausrüstung vorübergehend oder dauerhaft im Clubheim befunden hat. Befand sich die Ausrüstung nur vorübergehend im Clubheim, greift die Außenversicherung Ihrer Hausrat. Diese ist allerdings in der Höhe und auch zeitlich begrenzt. Befand sich die Ausrüstung dauerhaft im Clubheim, muss ein erweitertes Bedingungswerk vorliegen, welches diesen Sachverhalt mit abdeckt. Je nach Versicherer gelten hier Entschädigungsgrenzen. Grundvoraussetzung ist, dass tatsächlich ein Einbruch und kein einfacher Diebstahl vorliegt.


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