Wann endet die Mitversicherung über die Eltern und ab wann benötigen die Kinder eigene Versicherungsverträge? Wie so oft gibt es keine einheitliche Regelung!
Wir erklären die Grundsätze!
In der Familien-Privathaft pflichtversicherung sind minderjährige, unverheiratete Kinder mitversichert. Darüber hinaus sind volljährige, unverheiratete Kinder in Schul- oder unmittelbar anschließender Erstausbildung versichert.
Ob Kinder darüber hinaus über den Vertrag der Eltern mitversichert sind, ist im Einzelfall zu klären.
In der Rechtsschutzversicherung gilt die Mitversicherung in der Regel, sofern die Kinder keinen eigenen Hausstand gründen und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Sie sind unsicher? Bitte sprechen Sie uns an!