Skip to content
Werk Köln-Niehl
0221 90-12200
Werk Saarlouis
06831 92-2300
Wir sind für Sie da
Mo–Fr 8–16 Uhr

Fragen und Antworten

Live aus der Schadenspraxis

„Für Trocknungsarbeiten nach einem Leitungswasserschaden müssen unsere Möbel ausgelagert werden. Zahlt das die Versicherung?“

In diesem Fall zeigt sich die Regulierungspraxis am Markt recht uneinheitlich. Nach strenger Auslegung der Bedingungswerke muss zwischen dem Gebäude- und dem Hausratvertrag unterschieden werden. In der Gebäudeversicherung sind die Bewegungs- und Schutzkosten innerhalb des Versicherungsortes gedeckt. Die Hausrat geht hier etwas weiter und deckt auch die Transport- und Lagerkosten. Entscheidend ist also, dass nicht nur ein Gebäude-, sondern auch ein Hausratschaden vorliegt. Von Vorteil ist hierbei, wenn beide Verträge bei einem Versicherer platziert sind.

„Unser Router hat einen Überspannungsschaden, obwohl kein Gewitter war. Ursache war ein Stromausfall im Netz. Zahlt das die Hausrat?“

Die Hausrat leistet in der Regel nur bei Überspannungsschäden durch Blitz. Einige Versicherer bieten jedoch einen Elektronikbaustein als Erweiterung des Hausratvertrages oder eine separate Elektronikversicherung für private Haushalte an. In deren Deckungsumfang wäre auch der hier vorliegende Fall abgesichert. Ob Sie eine Entschädigung vom Netzbetreiber erwarten können, ist fraglich.

„Unsere Armatur in der Küche war defekt und das ausgetretene Wasser hat die Küchenmöbel beschädigt. Zahlt das die Hausrat?“

Da Anbauküchen in der Regel zum Hausrat gehören, wird der Schaden an den Möbeln durch die Hausrat übernommen. Der Schaden an der Armatur wird allerdings nur in Premiumverträgen entschädigt. Es muss ein Bruchschaden vorliegen und es gelten je nach Deckungsumfang verschiedene Entschädigungsgrenzen.


Jetzt teilen