Verursachen Sie als Pedelec- oder Fahrradfahrer einen Unfall, so zahlt bei Verschulden Ihre Privathaftpflicht den Fremdschaden. Bei E-Bikes und Speed Pedelecs reicht die Privathaftpflicht jedoch nicht aus. Für diese gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht, ohne die Sie sich nicht im Straßenverkehr bewegen dürfen. Wie bei einem Moped muss jedes Jahr zum 1. März eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und durch Anbringung des Versicherungskennzeichens sichtbar gemacht werden.
Für den Eigenschaden kommt Ihre Fahrradversicherung auf. Besonderen und vor allem umfassenden Schutz gibt es mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung, die neben der Übernahme der Reparaturkosten bei Sturzschäden, inklusive Elektronikschäden und Bedienungsfehler sowie sogar Verschleiß, Vandalismus und – bei Unfall – die Bergung und den Transport zum nächstgelegenen Reparaturbetrieb übernimmt.
Gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls können Sie sich und Ihre Lieben über eine private Unfallversicherung absichern. Wichtig hierbei ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme bei Unfallinvalidität, umfangreiche Assistance-Leistungen hingegen gehören heutzutage zum Standard einer guten Unfallversicherung für Kinder, Berufstätige und Senioren.