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Die Absicherung von Wertsachen richtig gestalten

Der Wert von Schmuckstucken, Uhren und anderen Wertgegenständen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Eine regelmäßige Überprufung des Versicherungsschutzes ist deshalb angeraten.

Im Rahmen der Hausratversicherung geltenSchmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände, Briefmarken, Münzen, Antiquitäten und Gegenstände aus Silber, Gold und Platin als Wertgegenstände. Auch Bargeld, Beträge auf Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere zählen dazu. Uhren die nicht aus Gold oder Platin sind, zählen in der Regel zum normalen Hausrat. Für Wertsachen gilt in der Hausratversicherung eine pauschale Entschädigungsgrenze. Diese liegt bei 30 Prozent oder gar 50 Prozent. Der Versicherer leistet somit maximal bis zu dieser Obergrenze. Innerhalb dieser pauschalen Entschädigungsgrenze gibt es Höchstentschädigungen für einzene Gruppen: Bargeld und Geldkarten 1.200 bis 1.500 Euro, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere 3.000 bis 5.000 Euro und Schmuck, Briefmarken und Gold 20.000 Euro. Sofern sich die Sachen in einem Wertbehältnis befinden, gelten höhere Grenzen. An ein Wertbehältnis wiederum stellen die Versicherer genaue Anforderungen. So muss dieses ein Mindestgewicht haben oder fest verankert sein. Eine Klärung im Einzelfall, welche Werte im Wertbehältnis als versichert gelten, ist dringend angeraten. Für Haushalte mit einem hohen Anteil an Wertsachen und hohen Einzelwerten empfiehlt sich eine spezielle Versicherungslösung.

Bei der FVV gelten schon in Basistarifen höhere Absicherung ohne Zuschläge. Wir beraten Sie gerne.


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