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Live aus der Schadenspraxis

„Über unser Grundstück ist ein schwerer Sturm hinweggefegt und hat diverse Gegenstände beschädigt. Unter anderem wurde unser Trampolin vom Grundstück geweht und stark beschädigt. Außerdem hat es ein parkendes Auto getroffen. Der Grill unserer Outdoorküche ist auch nicht mehr zu gebrauchen. Zahlt das die Hausrat?“

Ob diese Schäden versichert sind, kann nur nach einem Blick ins Bedingungswerk eindeutig geklärt werden. Zuerst müssen wir überprüfen, welche Gegenstände in Ihrem Vertrag bei Sturmschäden auf dem Grundstück versichert sind. Hier gibt es deutliche Abweichungen zwischen Basis- und Premium-Verträgen. Falls wir über diesen Weg keine Lösung bieten können, schauen wir, wie der Versicherungsort definiert ist. In den meisten Verträgen zählt die unmittelbar anschließende Terrasse zum Versicherungsort, so dass dort abgestellte Dinge auch gegen die Gefahr Sturm versichert sind. Bei dem Schaden an dem geparkten Auto muss die Haftungsfrage geprüft werden. Haben Sie das Trampolin nicht ordnungsgemäß gesichert, liegt ein Verschulden vor und die Privathaftpflicht zahlt. Sollten Sie alle Sorgfaltspflichten erfüllt haben, so dass der Schaden nicht zu verhindern war, haften Sie auch nicht für diesen. Wahrscheinlich zahlt aber die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters.

„Nachdem sich Fett in einer Bratpfanne entzündet hat, habe ich versucht dieses mit Wasser zu löschen. Es kam zu einer folgenschweren Fettexplosion, bei der ich glücklicherweise nur leicht verletzt wurde. Die Küche ist allerdings komplett abgebrannt. Welche Versicherung übernimmt den Schaden?“

Der Großteil der in Deutschland verbauten Küchen sind Anbauküchen, die dem beweglichen Mobiliar zugeordnet werden und somit über die Hausratversicherung versichert sind. Unter der Gefahr Feuer ist Ihr Vorfall versichert. Allerdings wird geprüft, ob Ihnen eventuell grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Kochstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden und brennendes Fett darf nicht mit Wasser gelöscht werden. Wahrscheinlich nimmt der Versicherer deutliche Kürzungen in der Entschädigung vor. In Premium-Verträgen ist die grobe Fahrlässigkeit ganz oder teilweise mitversichert, so dass Sie sich keine Gedanken machen müssen.


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