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Die Ford Solidargemeinschaft

Der Haupteigentümer der FVV ist der FVV-Förderverein. Er stärkt und stützt die FVV in ihrer Stellung als unabhängiger Makler für Versicherungen und ausgewählte Finanzdienstleistungen. Äußere Einflüsse oder Abhängigkeiten werden abgewehrt, damit unseren gut ausgebildeten Mitarbeitern eine unabhängige Beratung nach dem Grundsatz des „best-advice“ möglich ist.

Die Gewinne der FVV fließen entsprechend den Anteilen an den FVV-Förderverein. Dieser unterhält einen Hilfsfonds für die Kunden der FVV, um diesen in Härtefällen und Notsituationen beistehen zu können.

Hier einige Beispiele:

Starkstromkabel falsch verlegt

Während Gartenarbeiten entdeckte Herr Ö. ein Starkstromkabel, das direkt unter der Erdoberfläche seines vor sieben Jahren erbauten Hauses verlegt war. Besorgt wandte er sich an den Bauträger, doch dieser wies jede Verantwortung von sich. Ratlos suchte Herr Ö. Hilfe bei uns und erkundigte sich, ob seine Rechtsschutzversicherung einspringen könnte – leider war dieser spezielle Versicherungsfall nicht versichert. Der Hilfsfonds ließ Herrn Ö. nicht im Stich. Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung konnte der Hilfsfonds decken und die Behebung der Mängel am Grundstück konnte rechtlich durchgesetzt werden.

Grabinschri­ft gestohlen

Frau S. war am Boden zerstört, als Sie entdeckte, dass die bronzene Grabinschrift ihres verstorbenen Mannes von seiner Gedenkstätte gestohlen worden war. Ein schmerzhafter Verlust, der durch die Hausratversicherung nicht abgedeckt ist. Durch den Hilfsfond erhielt Frau S. Unterstützung, um die Inschrift der Gedenkstätte erneuern zu lassen.

Ältere Dame fällt auf Trickdiebstahl rein

Frau B., eine ältere Dame, wurde Opfer eines perfiden Trickdiebstahls. Ein vermeintlicher Handwerker klingelte an ihrer Haustür und behauptete, er müsse dringend die Wasserleitungen im Bad überprüfen, da im Nachbarhaus ein Rohrbruch vorliege. Mit Druck und Drohungen versetzte er sie in Angst: Sollte sie ihn nicht hereinlassen, könnte sie für zukünftige Schäden verantwortlich gemacht werden. In Ihrer Sorge ließ Frau B. den Mann ins Haus. Doch während sie im Badezimmer war, schubste er sie zu Boden. Als Sie wieder zu sich kam, war der „Handwerker“ verschwunden – und ihr Schlafzimmer war durchwühlt. Schmuck und Wertsachen waren gestohlen worden. Der ideelle Wert der Wertsachen ist unersetzlich. Der Hilfsfond konnte Frau B. aber mit einer Zahlung aus dem Hilfsfonds unterstützen.


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